Betreuungsrecht
Möchten Sie der Einmischung des Staates in Ihre persönlichen Belange vorbeugen und einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht ausstellen?
Eine solche Vollmacht hat Vorrang vor einer gerichtlichen Betreuerbestellung. Durch meine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer / anwaltlich Bevollmächtigter verfüge ich über viel Erfahrung auf diesem Gebiet und kann Sie ausführlich beraten.