Betreuungsrecht

Im Betreuungsrecht wird die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung durch ein Betreuungsgericht geregelt. Die Einrichtung einer Betreuung wird dann notwendig, wenn Menschen ihre Angelegenheiten teilweise oder ganzheitlich nicht mehr alleine regeln können. Vom Gericht werden verschiedene Aufgabenbereiche festgelegt, für die der Betreuer zuständig ist. Zu diesen Bereichen gehören unter anderem die Vermögens- und Gesundheitsvorsorge sowie Wohnungs- und Behördenangelegenheiten

In vielen Fällen kommt es vor, dass es zu Problemen zwischen Familienangehörigen und dem Betreuer kommt. Wenn Sie der Einmischung des Staates in Ihre persönlichen Belange vorbeugen möchten, so können Sie einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Eine solche Vollmacht hat Vorrang vor einer gerichtlichen Betreuerbestellung.

Unsere Leistungen im Betreuungsrecht:
  • Hilfestellung und Begleitung im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung

  • Übernahme von gesetzlichen Betreuungen

  • Übernahme von privaten Betreuungen

  • Vertretung gegenüber Betreuern

  • Vertretung gegenüber dem Betreuungsgericht

  • Vorsorgevollmachten

  • Patientenverfügungen

Rufen Sie uns gerne an
(0451) 30 20 313
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Schnellstmögliche Terminvergabe
  • Konsultation auf Wunsch auch in Ihrem Zuhause möglich
Ihr Ansprechpartner
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Dietrich Schnell
Rechtsanwalt