Sozialrecht
Das Sozialversicherungsrecht ist eines der vielschichtigsten und kommt in fast allen Bereichen des täglichen Lebens zum Tragen. Es ist im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 1 festgelegt. Daraus ergeben sich nicht nur Pflichten, wie beispielsweise Sozialabgaben, sondern auch Rechte, wie beispielsweise der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, also Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch ALG II oder Hartz IV genannt). Wir unterstützen Sie dabei Ihre Rechte zu wahren und Ansprüche durchzusetzen. Hierbei werden wir beratend wie auch vertretend vor und außerhalb des Gerichts für Sie tätig.
Unsere Leistungen im Sozialrecht:
Elterngeld
Rentenversicherung
Altersrenten
Berufsunfähigkeit
Erwerbsminderung
Unfallversicherung, gesetzliche
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Pflegeversicherung
Hilfsmittelversorgung
Kurzzeitpflege
Leistungen für Pflegepersonen
Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld
Krankenversicherung, gesetzliche
Anspruchsberechtigte
Krankenbehandlung
Krankengeld
Versicherungspflichten
Pflegeversicherung
Hilfsmittelversorgung
Kurzzeitpflege
Leistungen für Pflegepersonen
Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld
Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch ALG II oder Hartz IV genannt
Anspruchberechtigte
Leistungen
Sperrzeitenrecht
Überprüfung von Bewilligungsbescheiden und Ablehnungsbescheiden
Beratung und Vertretung in Rechtsmittelverfahren (Widerspruchsverfahren, Klage vor dem Sozialgericht)
Sozialhilfe
Elternunterhalt
Arbeitsförderung
Arbeitslosengeld
Eingliederungszuschüsse
Insolvenzgeld
Kurzarbeitergeld
- Außergerichtliche Konfliktbeilegung
- Schnellstmögliche Terminvergabe
- Konsultation auf Wunsch auch in Ihrem Zuhause möglich
Ihr Ansprechpartner
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